Kostenvoranschlag

So vermeiden Sie finanzielle Nachteile bei der Schadensregulierung

Kostenvoranschlag oder Gutachten – was ist die richtige Wahl?

Nach einem Unfall ist die Verunsicherung oft groß. Für eine reibungslose Schadensregulierung ist es entscheidend, den Schaden korrekt zu beziffern. Dabei stellt sich schnell die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag oder ist ein Gutachten nötig?

Kostenvoranschlag – die schnelle Lösung bei Bagatellschäden

Ein Kostenvoranschlag ist eine einfache Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten – inklusive Ersatzteilpreisen und Arbeitsstunden. Er eignet sich vor allem bei Bagatellschäden unterhalb der Grenze von ca. 750 Euro. In solchen Fällen ist er häufig ausreichend für die Regulierung durch die Versicherung.

Typische Merkmale:

  • Schnell und kostengünstig erstellt
  • Reine Kalkulation – keine technische Bewertung oder Beweissicherung
  • Keine Aussage zur Wertminderung, Nutzungsausfall oder Verkehrssicherheit
  • Gültig meist nur für die ausstellende Werkstatt

Unser Service: Kurz-Gutachten statt KostenvoranschlagSachverständige Willich

Statt einfacher Kostenvoranschläge bieten wir auf Wunsch Kurz-Gutachten an. Diese sind deutlich aussagekräftiger, enthalten eine Fotodokumentation, erfassen technische und optische Fahrzeugzustände und sind versicherungsseitig anerkannt – auch bei kleineren Schäden. So sichern Sie sich auch bei Bagatellschäden maximale Transparenz und Beweissicherheit.

Ideal bei:

  • Unklarer Schadenshöhe
  • Fiktiver Abrechnung (ohne Reparatur)
  • Nachträglich sichtbaren Schäden hinter Kunststoffteilen oder Sensorik

Gutachten – der sichere Weg bei größeren Schäden

Liegt der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze oder sind Zusatzansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall relevant, ist ein vollständiges Schadengutachten die bessere Wahl. Ein solches Gutachten bietet eine umfassende Dokumentation und rechtssichere Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung – inklusive der Kalkulation realistischer Wiederbeschaffungswerte.

Vorteile auf einen Blick:

  • Beweissichernde Funktion vor Gericht
  • Ermittlung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert
  • Detaillierte Fotodokumentation
  • Unabhängig, neutral und gerichtsfest

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten oder das Kurzgutachten übernehmen. Das gilt auch für etwaige Anwaltskosten oder Mietwagenkosten. Als Geschädigter tragen Sie keine Kosten – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Warum die Sachverständigen Willch

Als erfahrenes Kfz-Sachverständigenbüro bieten wir:

  • Mobile Begutachtung vor Ort oder in Ihrer Werkstatt
  • Zertifizierte Gutachten nach aktuellen Richtlinien
  • Schnelle, rechtssichere Erstellung
  • Kostenlose Ersteinschätzung, senden Sie uns einfach Fotos des Schadens zu.
  • Digitale Abwicklung & direkte Kommunikation mit der Versicherung

Unser Tipp: Keine Kompromisse bei Ihrer Schadenregulierung

Verlassen Sie sich nicht auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung, nur einen Kostenvoranschlag einzureichen. Viele Versicherer sprechen auch bei Schäden von über 1.000 Euro noch von einem „Bagatellschaden“, um ein vollwertiges Gutachten zu vermeiden. Diese Einschätzung ist nicht rechtskonform. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 365/03) hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, bei unverschuldetem Unfall einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen – auch dann, wenn die Versicherung etwas anderes behauptet. Auch wenn auf den ersten Blick nur ein kleiner Kratzer sichtbar ist, können sich darunter teure Folgeschäden verbergen.